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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufbau einer Job Architektur mittels NextGrade®

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB und bilden einen integrierenden Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages. Sie regeln die mit Unternehmern abgeschlossenen Verträge über den Aufbau einer Job Architektur unter Nutzung von NextGrade®.

Vertragspartner ist
HM Pay & People Consulting GmbH, FN 670356 v, mit Sitz in 6890 Lustenau, Millenium Park 4, Österreich
(im Folgenden „Auftragnehmer“)

und der jeweilige Auftraggeber
(im Folgenden „Auftraggeber“).

1. Vertragsgegenstand und Projektkontext

1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der vom Auftragnehmer entwickel-ten analytischen Funktionsbewertungsmethode NextGrade® sowie begleitender Leis-tungen. Diese dienen dazu, den vom Auftraggeber nominierten Personen der Organisati-on – insbesondere aus dem Fachbereich Human Resources – die eigenverantwortliche Erstellung einer organisationsspezifischen Job Architektur zu ermöglichen.

1.2 Die Job Architektur stellt eine strukturierte Systematik zur Beschreibung, Einordnung und Vergleichbarkeit von Funktionen dar. Sie bildet insbesondere eine Grundlage für Funktionshierarchien, Funktionsfamilien und Karrierestufen und kann als Basis für wei-terführende HR-Prozesse herangezogen werden.

1.3 Der Aufbau der Job Architektur durch den Auftraggeber erfolgt unter Anwendung einer analytischen Funktionsbewertung. Diese umfasst die systematische Bewertung von Funktionen anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien.

Die Bewertung erfolgt auf Basis eines analytischen Punktbewertungsschemas und er-fordert eine entsprechende Projektkoordination durch den Auftraggeber.

1.4 Dem Auftragnehmer obliegt es, die Bewertungsdimensionen, Gewichtungen oder den Modellfunktionskatalog weiterzuentwickeln, sofern dies sachlich erforderlich ist.

1.5 Abgrenzung zur Softwareüberlassung

NextGrade® stellt keine Software im Sinne eines Computerprogramms zur dauerhaften Überlassung dar. Es handelt sich um eine analytische Funktionsbewertungsmethode, die im Rahmen eines zeitlich begrenzten Projekts unter Nutzung digitaler Werkzeuge an-gewendet wird.

2. Leistungsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber einen digitalen Werkzeugkasten ein-schließlich strukturierter Unterlagen, Vorlagen und Orientierungshilfen zur Verfügung, die den eigenverantwortlichen Aufbau der Job Architektur ermöglichen.

2.2 Der Leistungsumfang umfasst das vereinbarte zeitlich begrenzte Online-Beratungskontingent zur Klärung fachlicher oder anwendungstechnischer Fragen.

Angefangene Beratungsstunden gelten als voll konsumiert. Die Teilnahme an einem Be-ratungstermin gilt unabhängig von der tatsächlichen Dauer als eine volle Stunde.

2.3 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg. Die inhaltliche Umsetzung, Anwendung und Ableitung von Ergebnissen erfolgen ausschließlich durch den Auftrag-geber.

3. Honorar und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

3.2 Die Vergütung ist zu Projektbeginn vollständig fällig, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Alle Beträge, insbesondere auch jene für die individuelle Expertenberatung durch den Auftragnehmer, verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz-steuer.

4. Vertragslaufzeit

4.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Einzelvertrages zustande.

4.2 Die Vertragslaufzeit entspricht der im Einzelvertrag festgelegten Vereinbarung. Der Zugang zum Bewertungstool endet automatisch mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

4.3 Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit oder des Nutzungsrechts bedarf einer geson-derten Vereinbarung.

5. Haftung

5.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nicht für wirtschaftlichen, organisatori-schen oder rechtlichen Erfolg. Diese sind dem Auftraggeber nicht geschuldet.

5.2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgen, die dem Auftraggeber durch die eigenständige Ergänzung von Bewertungsdimensionen entstehen.

5.3 Gewährleistung

5.3.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarten Leistungen ver-tragsgemäß erbracht werden.

5.3.2 Keine Gewähr wird insbesondere dafür übernommen, dass

a) durch die Anwendung von NextGrade® eine vollständige oder abschließende Jobarchi-tektur entsteht,

b) die durch den Auftraggeber vorgenommenen Bewertungen oder Zuordnungen be-stimmten internen oder externen Vergleichsmaßstäben entsprechen,

c) die Projektergebnisse für bestimmte organisatorische, strategische oder vergütungs-bezogene Entscheidungen geeignet sind, oder

d) die Projektergebnisse rechtlichen, kollektivvertraglichen oder zukünftigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

5.3.3 Geringfügige Abweichungen, methodische Anpassungen sowie Weiterentwicklun-gen im Rahmen von NextGrade® stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.

5.3.4 Gewährleistungsansprüche sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens je-doch innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis, schriftlich geltend zu machen.

5.4 Rechtsstand und Gesetzesänderungen

Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf Grundlage der zum Zeit-punkt der jeweiligen Leistungserbringung geltenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen erbracht.

Änderungen von gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Vorgaben nach Vertrags-abschluss begründen keine Gewährleistungs- oder Anpassungspflicht des Auftragneh-mers.

5.5 Zusatzleistungen bei Anpassungsbedarf

Sofern der Auftraggeber aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen Anpas-sungen, Ergänzungen oder Nacharbeiten wünscht, sind diese gesondert zu beauftragen und allenfalls zusätzlich zu vergüten.

5.6 Haftungsbeschränkung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis bzw jedenfalls 12 Monate nach Leistungserbringung, je nachdem welches Ereignis früher eintritt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Fall der gro-ben Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens sowie bei Ansprüchen aus der Produkthaftung.

Eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgange-nen Gewinn ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung des Auftragnehmers für die dauerhafte Rechtskonformität der Projektergebnisse, soweit gesetzlich zulässig, ausge-schlossen.

5.7 Keine Rechts- oder Compliance-Beratung

Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung dar. Die rechtliche Prüfung der Projektergebnisse, insbesondere im Hinblick auf arbeits-, gleichstellungs- oder vergütungsrechtliche Anforderungen, obliegt aus-schließlich dem Auftraggeber bzw. dessen rechtlichen Beratern.

6. Schutz der geistigen Urheberschaft und Nutzungsrechte an NextGrade®

6.1 Nutzungsrechte an Projektergebnissen

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Projektergebnisse intern zu verwenden. Eine Weiter-gabe an Dritte ist nicht zulässig. Dabei ist die Nennung des Auftragnehmers nicht erfor-derlich, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftragnehmers im Sinne des § 20 UrhG verletzt werden.

6.2 Nicht als Projektergebnisse gelten insbesondere Methoden, Bewertungslogiken, Systematiken, Kriterienmodelle, Algorithmen, Strukturprinzipien, Workflows, Kon-zepte sowie sonstige geistige Leistungen, die der Funktionsbewertungsmethode Next-Grade® zugrunde liegen oder aus dieser abgeleitet sind. 

6.2.1 Eine Weitergabe, Offenlegung oder sonstige Zurverfügungstellung der in Punkt 6.2 angeführten Bestandteile an Dritte – insbesondere an Wettbewerber des Auftragnehmers – ist unzulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und kann Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Bestimmun-gen begründen.

6.3 Eigentum an NextGrade®

Die Funktionsbewertungsmethode NextGrade® einschließlich der zugrunde liegenden Systematik, Bewertungslogik, Kriterienmodelle, Gewichtungen, Punktbewertungssche-mata, Modellfunktionen, Funktionsfamilien, Hierarchiestrukturen, Konzepte, Prozesse, Dokumentationen sowie aller damit in Zusammenhang stehenden methodischen und konzeptionellen Bestandteile verbleibt ausschließlich im geistigen Eigentum des Auf-tragnehmers.

Dies gilt auch für Weiterentwicklungen, Anpassungen oder Erweiterungen der Methode, die während oder nach Durchführung des Projekts entstehen.

6.4 Nutzungsrecht

Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterli-zenzierbares Nutzungsrecht an NextGrade® für die vereinbarte Dauer des Projekts und nur für die vereinbarten Zwecke. Jede Erweiterung des im Einzelvertrag vereinbarten Nut-zungsumfangs, insbesondere hinsichtlich zusätzlicher Gesellschaften, weiterer Länder oder Standorte oder einer höheren Anzahl von Funktionen, stellt einen gesonderten Leis-tungsumfang dar und erfordert eine schriftliche Zusatzvereinbarung der Vertragsparteien zu den jeweils geltenden Konditionen des Auftragnehmers.

6.4.1 Beschränkung des organisatorischen Geltungsbereichs

Das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht an NextGrade® gilt ausschließlich für jene juristische(n) Person(en), Organisationseinheit(en), Standorte und Länder, die im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich benannt sind. Eine Nutzung von NextGrade® durch andere Gesellschaften, verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen, Mutter- oder Tochtergesellschaften sowie durch ausländische Niederlassungen ist nicht umfasst und unzulässig, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde.

Dem Auftraggeber ist es untersagt, NextGrade® oder daraus abgeleitete Bewertungslogi-ken, Systematiken oder Ergebnisse als konzernweiten, gruppenweiten oder organisati-onsübergreifenden Standard einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich ver-einbart wurde.

6.5 Verbot der Nachahmung und Ableitung

Dem Auftraggeber ist es untersagt, NextGrade® oder Teile davon außerhalb der einge-räumten Nutzungsrechte zu reproduzieren, zu dekompilieren, zu analysieren, nachzu-bilden oder daraus abgeleitete Systeme, Methoden oder Bewertungsmodelle zu entwi-ckeln oder entwickeln zu lassen.

6.6 Schutz von Kennzeichen

Der Name „NextGrade®“, zugehörige Bezeichnungen, Logos und sonstige Kennzeichen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Nutzung über die vertraglich verein-barten Zwecke hinaus ist, ausgenommen der Bedingungen zu Punkt 8.7, unzulässig.

7. Weiterentwicklung von NextGrade®

7.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass NextGrade® eine sich laufend weiterent-wickelnde Bewertungsmethode darstellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Funkti-onsbewertungsmethode, Bewertungslogiken, Kriterien, Gewichtungen, Systematiken, Inhalte sowie technische und methodische Bestandteile von NextGrade® jederzeit wei-terzuentwickeln, anzupassen oder nachzubessern.

7.2 Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen bestimmten Funktionsumfang, einen be-stimmten Entwicklungsstand oder auf die Beibehaltung einzelner Funktionen oder Me-thoden besteht nicht.

7.3 Weiterentwicklungen von NextGrade® begründen keine Verpflichtung des Auftrag-nehmers, bereits abgeschlossene Projekte oder zuvor erbrachte Leistungen nachträglich anzupassen oder zu aktualisieren.

7.4 Weiterentwicklung als unternehmerische Freiheit

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erkenntnisse aus Projekten – unter Wahrung der Ver-traulichkeit und in anonymisierter Form – für die Weiterentwicklung von NextGrade® zu verwenden.

8. Pflichten und Mitwirkung

8.1 Das Projekt endet mit Ablauf der sechsmonatigen Laufzeit unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Aufbau der Job Architektur innerhalb dieses Zeitraums vollständig ab-geschlossen hat.

8.2 Projektverzögerungen, Unterbrechungen oder Verlängerungen, die aus der Sphäre des Auftraggebers resultieren – insbesondere aufgrund von Zeitmangel, internen Ab-stimmungsprozessen oder fehlender Verfügbarkeit – führen weder zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit noch zu einer Anpassung der Vergütung.

8.3 Das vereinbarte Online-Beratungskontingent ist innerhalb der Vertragslaufzeit von sechs Monaten in Anspruch zu nehmen. Nicht konsumierte Beratungsstunden verfallen nach Ablauf der Vertragslaufzeit ersatzlos.

8.4 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Nachholung, Verlängerung oder Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen, insbesondere des Online-Beratungskontingents, besteht nicht.

8.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf den digitalen Werkzeug-kasten durch Dritte zu verhindern. Die Verfügungsbefugnis über Projektergebnisse ge-mäß Punkt 6.1 dieser Vereinbarung bleibt davon unberührt.

8.6. Der Auftraggeber hat jene Personen zu nominieren, die Zugang zum digitalen Werk-zeugkasten erhalten.

8.7 Für die Verwendung des Namens und des Logos zu Referenz- und Marketingzwecken des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist eine gesonderte vorherige schriftliche Vereinbarung notwendig.

9. Datenschutz

9.1 Im Rahmen der Nutzung von NextGrade® wird durch den Auftragnehmer die eMail-Adresse des Auftraggebers bzw. der nominierten Projektmitglieder zum Zweck des Zugangs zum Bewertungstool für die Dauer des Projektes gespeichert. Es werden durch den Auftragnehmer keine weitern personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet.

9.2 Sofern der Auftraggeber entgegen dieser Ausgestaltung personenbezogene Daten eingibt oder verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich in seiner Verantwortung.

10. Geheimhaltung

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dieser Vereinba-rung bekannt gewordenen oder bekannt werdenden vertraulichen Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse über die jeweils andere Partei ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden. Dritten dürfen diese Informationen nicht zugänglich gemacht werden, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Daten und Informationen aufgrund der Gesetzeslage offengelegt werden müssen. Informationen, die allgemein bekannt sind, sind davon ausgenommen.

10.2 Vertrauliche Informationen sind alle nicht allgemein zugänglichen Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden. Dazu zählen insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Details, Verfahren, Know-how, per-sönliche Daten sowie alle Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder bei denen erkennbar ist, dass sie vertraulich sind.

10.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und auch nach Been-digung des Vertrages fort.

11. Außerordentliche Kündigung

Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wir-kung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere gegen Nutzungsbeschränkungen, Schutzrechte an NextGrade® oder Geheimhaltungspflichten, und diesen Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht binnen angemessener Frist behebt. Mit Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung enden sämtliche Nutzungsrechte des Auftraggebers an NextGrade® mit sofortiger Wirkung.

12. Rechtsfolgen bei unzulässiger Nutzung

Im Fall einer Nutzung von NextGrade® über den vereinbarten Umfang hinaus ist der Auf-tragnehmer berechtigt, die Nutzung unverzüglich zu untersagen, den Zugang zu sperren und ein angemessenes Zusatzhonorar auf Basis der zum Zeitpunkt der Nutzung gelten-den Konditionen und des tatsächlich genutzten Umfangs geltend zu machen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftli-chen Zweck am nächsten kommt.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1 Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit ge-setzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers als aus-schließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

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